Das Beispiel Sachsen zeigt, wie gefährlich es sein kann, wenn die Krankenhausplanung eines Landes auf die Festlegung von Bettenzahlen je Fachrichtung in seinem Krankenhausplan verzichtet. Auch anderen Bundesländern könnte ein gerichtlich einklagbarer Aufnahmeanspruch von Krankenhausträgern drohen.
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