Seit Anfang des Jahres sind die Pflegepersonaluntergrenzen scharfgestellt, eine Ausweitung auf andere Bereiche steht kurz bevor. Allerdings werfen die Regelungen vielfältige Rechtsfragen auf, deren rechtliche Klärung noch aussteht.
Wenn das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) Krankenhausträger zur Teilnahme an der Kalkulation der Krankenhausentgelte verpflichtet, entbehrt das einer rechtlichen Grundlage. So urteilte im April das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Begründung: Das InEK sei…