Bis zum Ablauf des 15. März 2022 hatten die in bestimmten Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Pflege tätigen Personen einen Impf- oder Genesenennachweis oder aber ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer medizinischen Kontraindikation gegen die Impfung vorzulegen. Wegen der rechtlichen…