BSG-Urteil zum sonstigen Schaden490.000 Euro wegen fehlender UnterschriftRechtAusgabe 10/2026 Das Bundessozialgericht (BSG) bestätigt einen Regress von knapp 490.000 Euro gegen einen Vertragsarzt, der Sprechstundenbedarfsverordnungen nicht eigenhändig unterschrieben hatte. Weiterlesen