Elektive ambulante Operationen im Nachgang vollstationärer Aufenthalte, die der vertragsärztlichen Behandlung dienen, werden Krankenhäuser mutmaßlich künftig aus dem Portfolio der erbring- und abrechenbaren AOP-Leistungen nehmen. Auslöser dürfte eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom…